Tariftreuegesetz wird aufgehoben
Donnerstag, den 21. Dezember 2006 um 08:55 Uhr
Das im Dezember 2002 verabschiedete Tariftreuegesetz zur Sicherstellung der tariflichen Entlohnung von Arbeitnehmern bei öffentlichen Aufträgen wird aufgehoben.Die Fraktionen von CDU und FDP sind der Ansicht, dass dieses Gesetz seinen Zweck nicht erfüllt, sondern vielmehr zu bürokratischen und rechtlichen Problemen in der Anwendung geführt hat.
"Das Tariftreuegesetz war falsch, hat nie funktioniert und war eine bürokratische Belastung - daher schaffen wir es jetzt endlich wieder ab." Mit diesen Worten begründete Jens Petersen im Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie die Aufhebung des sogenannten Tariftreuegesetzes durch CDU und FDP.
Bereits vor seiner Einführung durch Rot-Grün warnten CDU, Städte- und Gemeindebund, Wirtschaftsverbände und Kammern vor einem "Papiertiger", der außer Verwaltungsaufwand nichts erreicht. Alle diese Einschätzungen haben sich bestätigt: Die Praxis der letzten Jahre zeigte erhebliche Umsetzungs- und Kontrollprobleme. Beispielsweise hatten 80% der Vergabestellen erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der jeweils gültigen Tarifverträge. Trotz zusätzlicher Bürokratie konnte die Einhaltung tarifvertraglicher Entlohnung für Arbeitnehmer bei öffentlichen Aufträgen nicht wirksam erreicht werden.
Jens Petersen: "Die mit dem Gesetz verbundene Zielsetzung wurde vollständig verfehlt. Alle vom Gesetz Betroffenen wollen dieses Gesetz nicht. Selbst die Gewerkschaften konzentrieren sich auf andere Instrumente. Daher heben wir dieses überflüssige Gesetz auf und leisten unseren Beitrag zur versprochenen Entbürokratisierung."
Weitere Informationen zum Gesetz zur Aufhebung des Tariftreuegesetzes Nordrhein-Westfalen finden Sie anbei zum Download (Drucksache 14/1859).
Downloads: Drucksache zur Aufhebung des Gesetzes




