Hubbelrath: Landtagsanhörung zur CO-Pipeline

Mit dem Bau der Kohlenmonoxid-Rohrfernleitung (CO-Pipeline) durch die Firma Bayer AG wird sich der Umweltausschuss des Landtags am 17. Oktober im Rahmen einer Anhörung befassen. Der bereits begonnene Bau der Pipeline von Dormagen über Düsseldorf-Hubbelrath nach Krefeld ist bei den Anliegerstädten und Anwohnern auf Protest und Ablehnung gestoßen. Die Kritiker befürchten, dass es bei einer Beschädigung der Rohrfernleitung und einem Austritt des hochgiftigen und tödlich wirkenden Gases zu einer Katastrophe mit vielen Opfern kommen könnte. Der Landtag nimmt die Sorgen der Anwohner ernst. Daher sollen in einer Anhörung mit Vertretern des Bayerkonzerns, der Behörden und Fachleuten ausgiebig alle Informationen und Fakten sachlich ausgetauscht werden.
Bereits im Februar 2006 hatte Jens Petersen sich in einem Brief an Regierungspräsident Büssow für eine Verlegung der Trassenführung in Hubbelrath eingesetzt - lange vor den Protesten einiger Kommunen. Seine Anregung wurde leider nicht aufgegriffen.

Der Bau der Pipeline erfolgt auf der Grundlage zweier Gesetze, die durch den Landtag einstimmig von allen Parteien verabschiedet wurden. Bereits in der letzten Wahlperiode im Jahr 2004 wurde die Trassenführung mit dem Kohlenmonoxid-Pipeline-Gesetz beschlossen. Zudem stimmte der Landtag im März 2006 dem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen zu. Durch die Pipeline ist es möglich, das zur Kunststoffherstellung benötigte Kohlenmonoxid auf unterirdischem Weg zum Produktionsstandort Krefeld-Uerdingen zu transportieren. Der Bau der Pipeline dient der Arbeitsplatz- und Industriestandortsicherung in Nordrhein-Westfalen. Allein in Krefeld-Uerdingen können dadurch unmittelbar 300 Arbeitsplätze gesichert werden, 800 Arbeitsplätze mittelbar und weitere 1500 Plätze in der CO-verarbeitenden Industrie.

Bei dem Bau werden hohe Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die die gesetzlichen technischen Mindeststandards übererfüllen. Die Pipeline ist für einen Druck von 100 bar ausgelegt, genehmigt wurde sie für 40 bar und soll tatsächlich mit weniger als 14 bar betrieben werden. Ein Leckage- Warnsystem, eine erhöhte Mindestabdeckung von 1,4 Meter und ein widerstandsfähiges Geotextil um das Rohr sollen für weiteren Schutz sorgen. Ob dieses ausreicht, wird die Anhörung am 17. Oktober 2007 zeigen.

Nächste Termine

Newsletter-Anmeldung



Empfange HTML?

cdunrw-tv
cdunrw-aktuell
cdunrw-jetzt-mitglied-werden
Mitgliedermagazin der CDU
CDU NRW