Fortschritte bei der Novellierung des Kindergartengesetzes
Mittwoch, den 04. April 2007 um 09:25 Uhr
Deutlich mehr Geld in den nächsten Jahren Nach fast einjähriger Diskussionszeit haben sich die Vertreter der Kommunen, der Kirchen und der freien Wohlfahrtsverbände mit dem NRW-Familienminister, Armin Laschet, auf Eckpunkte zur zukünftigen Finanzierungsstruktur der Kindergärten geeinigt. Sie werden den Kern der Neufassung des „Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder“ (GTK) bilden, bei der sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt hat, ein vereinfachtes, transparentes und gerechtes Finanzierungssystem für Kindertagesein-richtungen zu entwickeln.
In den nächsten drei Jahren werden die Fördermittel um über 300 Millionen Euro an-gehoben, so dass 2009 über eine Milliarde Euro für die Kindergärten in NRW zur Verfügung stehen werden. Darauf ist Dr. Jens Petersen, selbst Mitglied des Haus-halts- und Finanzausschusses, besonders stolz: „Trotz der schwierigen Haushalts-konsolidierung nach 39 Jahren Rot-Grün ist es uns gelungen, für die Kinder erneut mehr Geld aus dem Haushalt zur Verfügung zu stellen.“ Dieses Mehr an Mitteln wird auch für die Ausweitung des Angebots an Plätzen für Unter-3-Jährige verwendet werden: Ihre Zahl wird sich landesweit von 11.000 auf 34.000 verdreifachen.
Welche Vorteile bietet der nun erzielte Kompromiss für Düsseldorf? Hier ist zualler-erst die Beibehaltung der so genannten „Spitzabrechnung“ bei den Mietkosten zu nennen. Ursprünglich war die Auszahlung einer Pauschale vorgesehen gewesen, was Düsseldorf mit seinem hohen Mietspiegel gegenüber anderen Regionen wie zum Beispiel dem Ruhrgebiet benachteiligt hätte. Dieses Modell ist nun vom Tisch. Düsseldorfer Kindergärten können ihre Mietkosten weiterhin „spitz“, also zu 100 %, abrechnen.
Weitere Gewinner des Kompromisses sind die kirchlichen Träger von Kinderta-geseinrichtungen: Ihr Eigenanteil wird von 20 % auf 12 % reduziert, was viele kon-fessionelle Kindergärten vor dem Aus rettet. Sie hätten ansonsten von den Kommu-nen übernommen werden müssen, was zu erheblichen Mehrkosten und einem gerin-geren Erziehungsstandard geführt hätte. Die durch die Absenkung des Eigenanteils anfallenden Kosten werden zu 75 % vom Land und zu 25 % von den Kommunen kompensiert.
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