Elternrat der KiTa St. Margareta aus Gerresheim im Landtag

Jens Petersen und mehrere CDU-Abgeordnete des Ausschusses für Generationen, Familie und Integration trafen sich am Rande einer Plenarsitzung zu einem Gespräch mit dem Elternrat des Kindertagesstätte St. Margareta aus Gerresheim.


Es wurde über aktuelle Fragen der Kinderbetreuung diskutiert, auch im Zusammenhang mit der geplanten Neufassung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. Die Eltern brachten ihre Besorgnis über die Gruppengrößen und die Altersstruktur der zu betreuenden Kinder zum Ausdruck. Die Betreuung immer jüngerer Kinder verringere zwar die Gruppengrößen, jedoch fehle es zum Teil an Personal für die insgesamt erforderliche Betreuung.
Konkret zeige sich eine ansteigende Anzahl an zu betreuenden Dreijährigen. Im Fall der Kindertagesstätte St. Margareta sind von derzeit 64 Kindern 32 Kinder 3 Jahre als. Kinder dieses Alters sind als betreuungsintensiv einzuordnen.
Besorgt sind Eltern wie Betreuer auch hinsichtlich des Bildungsauftrags der Kindertagesstätten, den man aufgrund der dünnen Personaldecke sowie der wachsenden Gruppengrößen gefährdet sieht.

Marie-Theres Kastner MdL, die Sprecherin des Arbeitskreises Generationen, Familie und Integration machte deutlich, dass sich die CDU auf Landesebene für die Belange der Eltern einsetzt. Jedoch sei auch die Unterstützung durch die Kommunen und kirchliche Träger erforderlich um die Anforderungen an eine sich ändernde Betreuungssituation gerecht zu werden.

Hinsichtlich des neuen Gesetzes haben CDU und FDP das Ziel, ein vereinfachtes, transparentes und gerechtes Finanzierungssystem für Kindertageseinrichtungen zu schaffen, das den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert und eine Berücksichtigung der demografischen Entwicklung gewährleistet. Gleichzeitig hat ein künftiges System eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur und eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Träger sicherzustellen.

Eine Entscheidung darüber, wie das künftige Finanzierungssystem für Kindertageseinrichtungen aussehen soll, ist noch nicht gefallen ist. Es ist vielmehr erklärte Absicht der Landesregierung, im Dialog eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten - insbesondere die freien Träger von Kindertageseinrichtungen, die einen wesentlichen Teil der Einrichtungen betreiben - tragfähig ist. Das neue Gesetz soll dann zum 01. Januar 2008 in Kraft treten.

Mit dem Elternrat der Kindertagesstätte St. Margareta wurde vereinbart, sich erneut abzustimmen, sobald das Gesetz im Frühjahr 2007 im Entwurf vorliegt.

Nächste Termine

Newsletter-Anmeldung



Empfange HTML?

cdunrw-tv
cdunrw-aktuell
cdunrw-jetzt-mitglied-werden
Mitgliedermagazin der CDU
CDU NRW