Das Sparkassengesetzes - notwendige Reformen
Montag, den 08. Dezember 2008 um 13:25 Uhr
Die Reform des Sparkassengesetzes steht derzeit im Mittelpunkt der Landtagsberatungen. Ziel der Reform ist die Stärkung des Sparkassenwesens in NRW. Die Sparkassen spielen als Dritte Säule der Kreditwirtschaft in Deutschland
eine wichtige Rolle in der ortsnahen Versorgung mittelständischer Unternehmen und der Bevölkerung mit kreditwirtschaftlichen Leistungen. Die anstehende Novellierung des Sparkassengesetzes soll die Basis dafür schaffen, dass die Sparkassen auch in Zukunft im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen können. Der im Gesetz vorgesehene Sparkassenfinanzverbund mit der WestLB als Sparkassenzentralbank, die Möglichkeit zur Ausweisung von sogenanntem Trägerkapital sowie neue Ausschüttungsregelungen sind zentrale Punkte des Reformvorhabens. Dadurch wird die traditionelle Funktion der WestLB als Sparkassenzentralbank wieder gesetzlich verankert und die WestLB hierdurch in dieser Funktion gestärkt. Die freiwillige Ausweisung von Trägerkapital wird verdeutlichen, dass die Kommunen Eigentümer der Sparkassen sind. Auch die bisherigen gesetzlichen Beschränkungen für Ausschüttungen sollen aufgehoben und den Kommunen dadurch mehr Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg der Sparkasse eröffnet werden. Eine gemeinnützige Verwendung des Gewinns, vor allem für kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Aktivitäten, wird weiterhin beibehalten.
Entgegen anderslautender Behauptungen schließt das neue Sparkassengesetz eine Privatisierung von Sparkassen definitiv aus. Mit dem Gesetzentwurf wird die öffentlich-rechtliche Grundstruktur als bewährtes Geschäftsmodell weiter festgeschrieben. Unangetastet bleiben der öffentliche Auftrag der Sparkassen, deren kommunale Anbindung, ihre öffentlich-rechtliche Rechtsform als Anstalt, das Regionalprinzip und das Bilanzierungsverbot im Rahmen der kommunalen Rechnungslegung. Für die Stadtsparkasse Düsseldorf bedeutet die Reform konkret, dass sie auch in Zukunft im Eigentum der Stadt Düsseldorf bleiben wird. Auch viele Bürger werden direkt von der Reform profitieren, da die ortsnahe Finanzversorgung erhalten bleibt und als Neuerung das Recht auf ein Girokonto eingeführt wird.




