Das neue Schulgesetz ist da!

Im Juni 2006 verabschiedete der Landtag das neue Schulgesetz für Nordrhein-Westfalen, dessen Neuregelungen zum Teil schon zum Schuljahr 2006/2007 verbindlich in Kraft treten werden. Grob zusammengefasst soll es mehr Leistung, mehr individuelle Förderung, mehr Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulformen und mehr Eigenverantwortung bringen und den Schulen Nordrhein-Westfalens endlich wieder den Anschluss an das Leistungsniveau der Pisa-Sieger-Staaten ermöglichen.

Sowohl die Eltern und Schüler als auch die Schulleitungen und Lehrer werden davon gleichermaßen profitieren. Gerade für die Eltern ergeben sich mit dem neuen Schulgesetz eine Reihe von Verbesserungen, denn
- es wird ihnen durch die Aufhebung der Grundschulbezirke freigestellt, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Gleichzeitig wird erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule eingeführt.
- die Eltern erhalten trotz des Wegfalls der Drittelparität in der Schulkonferenz der weiterführenden Schulen mehr Möglichkeiten und Rechte, sich am Schulalltag zu beteiligen

Das neue Schulgesetz garantiert den Eltern vor allem aber bessere Lernbedingungen für ihre Kinder. Ein Kernstück ist dabei die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Dies bedeutet unter anderem, dass
- eine individuelle Sprachförderung bereits zwei Jahre vor der Einschulung beginnt, wenn eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung erhebliche sprachliche Defizite eines Kindes ergibt.
- in den Grundschulen wie auch in den weiterführenden Schulen schulinterne Förderkonzepte erarbeitet werden. Grundsätzlich gilt, dass die Schule jede Schülerin und jeden Schüler so fördert, dass die Versetzung der Regelfall ist.
- das neue Übergangsverfahren am Ende der Grundschule dazu beitragen wird, dass die Kinder in der Sekundarstufe I die für sie richtige Schulform besuchen.
- in der Sekundarstufe I der Aufstieg leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler in eine andere Schulform erleichtert und begünstigt wird.
- individuelle Förderung auch die Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler bedeutet. Für sie werden Angebote der leistungsgerechten Förderung ausgebaut.
- soziale Kompetenzen heute neben dem Wissen zu den Grundvoraussetzungen für das erfolgreiche Durchlaufen des Bildungs- und des Berufswegs gehören. Deshalb wird das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler künftig bewertet.
- die gymnasiale Oberstufe grundlegend reformiert wird, um ihre allgemein bildende Funktion zu stärken und die Studierfähigkeit der Abiturientinnen und Abiturienten zu verbessern. Beispielsweise werden die Kernfächer Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache bis zur Abiturprüfung mit vier Stunden pro Woche unterrichtet und sind anders als bisher in jedem Fall auch Fächer der Abiturprüfung.

Um die Zeit, in der Kinder nach heutigem Wissensstand besonders lern- und aufnahmebereit sind, effektiver zu nutzen, sollen sie früher als heute Eingeschult werden. Deshalb wird der Stichtag für das Einschulungsalter ab dem Schuljahr 2007/2008 schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt.
Mit dem neuen Schulgesetz setzen wir den Rahmen für ein Schulsystem, in dem der Staat in erster Linie die Mittel bereitstellt, die Lernziele vorgibt und die Einhaltung der Standards kontrolliert, aber sich nicht mehr in die Einzelheiten des Schulalltags einmischt. Schulleitungen, Lehrer, Eltern und Schüler erhalten dadurch mehr Gestaltungsspielräume.

Nächste Termine

Newsletter-Anmeldung



Empfange HTML?

cdunrw-tv
cdunrw-aktuell
cdunrw-jetzt-mitglied-werden
Mitgliedermagazin der CDU
CDU NRW