Ministerin Löhrmann und das Scheitern der Gemeinschaftsschule
Montag, den 20. Juni 2011 um 00:00 Uhr
Nach Frau Krafts ‚vorsorgender Finanzpolitik‘ ist nun auch das andere Kernprojekt dieser Minderheitsregierung gescheitert. Frau Löhrmann muss ihren Versuch einer Schulreform am Parlament vorbei aufgeben.
Die Gemeinschaftsschule ist eine offensichtlich rechtswidrig genehmigte Versuchsschule. So entschied das Oberverwaltungsgericht Münster und verlangt in seinem Urteil ein entsprechendes Gesetz.
Nicht nur die Gerichtsbarkeit erteilt der Gemeinschaftsschule eine Absage, auch die geringen Anmeldezahlen sprechen für sich. Nordrhein-Westfalens Eltern sehen die schulische Zukunft ihrer Kinder nicht in dieser Schulform.
Schulen, Eltern und Schüler brauchen Planungssicherheit und keine politische Stümperei!
Die CDU-Landtagsfraktion hofft nach wie vor, dass die Einladung der CDU an die demokratischen Parteien des Landtags zu Gesprächen über einen Schulkonsens angenommen wird.




