Gegen Haushalts-Konsolidierung: Rot-Rot-Grüne Finanz-Logik
Mittwoch, den 15. Dezember 2010 um 13:37 Uhr
Die rot-grüne Landesregierung hat sich gegen eine Haushalts-Konsolidierung und somit gegen eine nachhaltige Finanzpolitik für NRW ausgesprochen. Die Begründung der Ministerpräsidentin hierfür ist mehr als merkwürdig: Jahrelanges Sparen löse unsere Finanzprobleme auf allen staatlichen Ebenen nicht entscheidend, weil die „sozialen Reparaturkosten" in die Höhe schnellen würden. Dabei gibt sie selbst zu, dass es ein „politisches Risiko" sei, die zukünftigen Mehrausgaben über Verschuldung finanzieren zu müssen. Damit sehen sich NRW und seine Bürgerinnen und Bürger einer Rekord-Neuverschuldung von 8,4 Milliarden gegenüber. Die Weisheit, dass man sparen muss, um sich Wohlstand leisten zu können, ist bei der rot-grünen Landesregierung leider nicht angekommen.
Wie unnötig die höhere Neuverschuldung ist, hat auch eine Expertenanhörung im Landtag zum Nachtragshaushalt gezeigt. Hier kritisierte der Bund der Steuerzahler NRW die geplante Neuverschuldung als wirtschaftlich nicht notwendig und stufte den Nachtragshaushalt als verfassungswidrig ein. Der Bund der Steuerzahler äußerte die Vermutung, die Landesregierung versuche den Haushalt 2010 „hochzupuschen", um ein Polster für kommende Jahre anzulegen. Genau dies ist verfassungswidrig, denn nach Urteilen des Verfassungsgerichtshofs NRW sind kreditfinanzierte Rücklagen unzulässig.
Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung betonte, dass keine weiteren Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur erforderlich seien.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Christian Weisbrich sah sich durch die Sachverständigen bestätigt, dass die wirtschaftliche Situation in Deutschland ideal sei, um jetzt auf einen Konsolidierungskurs einzuschwenken.
Aber woher soll der Wille zur notwendigen Konsolidierung kommen? Gemäß ihrer verqueren Auffassung von Finanzpolitik hat sich Frau Kraft den richtigen Finanzminister in ihr Kabinett geholt. Minister Walter-Borjans bezeichnete unlängst die im Grundgesetz verankerte sogenannte Schuldenbremse als „ein Stück Selbstentmündigung".
Rot-Grün will noch vor den Weihnachtsferien den Nachtragshaushalt beschließen lassen und kann dabei mit der Billigung der Linken rechnen. Somit ist die Rot-Rot-Grüne Koalition endgültig Realität in NRW.
Diese verantwortungslose Finanzpolitik der Landeregierung wird die CDU-Landtagsfraktion nicht mittragen. Unmittelbar nach Ausfertigung des Haushaltsgesetzes wird die CDU-Landtagsfraktion Verfassungsklage beim Verfassungsgericht in Münster einreichen. Dieser unrechtmäßige Haushalt darf nicht Wirklichkeit werden.
Bildnachweis: Jochen Tack/Finanzministerium NRW




